Markenschutz und Kennzeichenschutz

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Markenstrategie als Puzzle

Den guten Namen® schützen

– Kennzeichenschutz und die Eintragung einer Marke


Der Schutz von Unternehmens- und Produktbezeichnungen gegen Nachahmung ist unverzichtbar und nicht mit relevanten Kosten verbunden. Bei Schutzlücken droht dagegen der Verlust des gesamten, mühsam aufgebauten Geschäftsbetriebs.


Berichte über erfolgreiche Unternehmen, die ihre oft schon seit vielen Jahren bekannt gemachte Firmen- oder Produktbezeichnung aufgrund neu eingetragener Marken aufgeben und sogar noch Lizenzgebühren an den Markeninhaber zahlen müssen, schrecken immer wieder auf. Viele können diese scheinbar unfairen Entscheidungen auf der Grundlage des Markenrechts nicht nachvollziehen.

Diese Vorgänge sind aber immer auch ein Beispiel defizitärer Unternehmensplanung. Denn derartiger Ärger lässt sich bei fachkundiger Planung ohne relevanten Aufwand vermeiden. 

Wer eine Firma aufbaut, benötigt zur Schaffung eines Alleinstellungsmerkmals eine griffige Bezeichnung, die in Erinnerung bleibt und und mit den angebotenen Produkten oder Diensten in Verbindung gebracht werden kann. 

Schon eine einfache Bezeichnung wie „Johanna Meier Maschinenservice“ in Kombination mit dem Sitz des Unternehmens in Hamburg und sichert eine gewisse Wiedererkennung der Unternehmerin bei Kunden. Dieser Schutz reicht aber nicht weit, sobald ein Konkurrent mit dem Namen Hans Meier ähnliche Dienste in Hamburg anbietet. 

Will Frau Meier deshalb eine Phantasiebezeichnung nutzen, die einprägsamer und individueller als ihr Allerweltsname ist, kann sie dies tun. Ohne Eintragung in das Handelsregister zumindest als e. K. (eingetragene/r Kauffrau/Kaufmann) ist dies jedoch ohne Belang, da sonst keine Firma im eigentlichen Sinne existiert. Es muss immer ein Inhaber als handelnde, natürliche Person auftreten.
JOMEMA e. K. wäre somit ein Beispiel für eine einfache Art einer handelsrechtlichen Erfassung eines Firmenkennzeichens.

Viel weitreichender und sicherer wäre freilich die Eintragung der Wortmarke „JOMEMA®„.


Marke, Kennzeichen & Co.
– Welchen Nutzen haben die professionellen Ergänzungen des Namenschutzes oder Produktschutzes – und was kosten sie?


Da der einfache Namensschutz immer hinter dem Schutz eingetragener Marken zurücksteht, müssen alle für das Unternehmen wichtigen, individuellen Kennzeichnungen soweit möglich registriert oder mit alternativen Schutzkonzepten vor Nachahmung im Wettbewerb und Grabbing geschützt werden.

Die Grundregel: Die Absicherung des Unternehmenskennzeichens ist nicht der LETZE sondern der ERSTE Schritt einer Gründung.

Sonst führt die zu späte und erfolglose Markenanmeldung im worst case zur Nachbesserung des Unternehmensnamens (Satzungsänderung, Neuanmeldung, Umstellung der Werbung, …) also immensen und ganz unnötigen Kosten.

Wer noch länger wartet, riskiert, dass „Grabber“ den Namen mit einer eigenen Marke besetzen, z.B. im benachbarten Ausland. Dann kann dorthin nicht mehr geliefert werden – jedenfalls nicht mit dem eigenen Kennzeichen und der inländischen Verpackung.


Frau mit Fragen


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Markenstrategie gehört zur Unternehmensgründung und Produktentwicklung – Safety First

 

Vor der Anmeldung sind gründliche Recherchen nach evtl. kollidierenden – also ähnlichen – Marken oder Kennzeichen unverzichtbar. Dabei müssen auch phonetische Ähnlichkeiten geprüft werden – bei der Unionsmarke inverwässterte Marke allen Sprachen der EU. Nike kann also mit [Naik], [Naiki] und [Nike] kollidieren. Fachleute setzen spezielle Suchroutinen ein, die vor bösen Überraschungen bewahren, wenn plötzlich ein anderer Markeninhaber Widerspruch einlegt und die schlimmstenfalls die gesamte Anmeldung zu Fall bringt._

Einfache Rezepte gibt es nicht. Nicht in jedem Fall bietet z.B. die Wortmarke den effektiveren Schutz. Ein mit möglicht allgemeinen oder möglichst vielen Begriffen „vollgepacktes“ Verzeichnis führt eher zu einem verwässerten als einen wirksamen Schutzbereich der Marke.

Wer sich möglichst breit absichern will, kann eine Wortmarke und Wort-Bild-Marke geschickt kombinieren.

Was tun bei Abmahnung?

 

Eine Marke berechtigt aber nicht zu allem. Es kann rechtlich nicht gelingen, ein bestehendes, mit Leben erfülltes Unternehmenskennzeichen durch Eintragung einer neuen Marke zu verdrängen. Auch ein eingeführter Geschäftsbetrieb hat Rechtsschutz verdient. Wichtig ist es aber auch hier, das Markenregister nach neu angemeldeten Marken zu überwachen, damit gegebenenfalls Widerspruch eingelegt werden kann.

Die Einschätzung, welches Recht stärker ist, kann regelmäßig nur im Einzelfall erfolgen, da die Rechtsprechung einige Kriterien zum Bestand eines Unternehmenskennzeichens heranzieht.

Das zeitweise beliebte Domaingrabbing bei Internetadressen führte zu Abmahn- und Prozessserien mit sehr unterschiedlichem Ausgang.

 

Bilder: Silvia Antunes / www.shutterstock.com

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