Euroweb beim OLG Düsseldorf: Euroweb-Abrechnung ist unschlüssig – Berufung aufgegeben

RASMUncategorisedLeave a Comment

Lüge

„Damit ist der klägerische Vortrag zur Darstellung des Zahlungsanspruchs nach § 649 BGB unschlüssig und nicht nachvollziehbar…“

mit diesen klaren Worten hatte das Landgericht Düsseldorf erneut eine Klage der Euroweb Internet GmbH auf Zahlung von über 9.000,- Euro zu 95% abgewiesen. Genau diesen Betrag wollte Euroweb von der Beklagten erzwingen, obwohl das Unternehmen keinerlei Leistung für die Betroffene erbracht hatte.

Für Euroweb hatte die Kanzlei von RA Buchholz Berufung eingelegt.

In der mündlichen Verhandlung am 26.06.2014 teilte der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit, dass er die Schlussabrechnung, auf die Klageansprüche gestützt werden, in Übereinstimmung mit der diesseits vertretenen Auffassung und dem LG Düsseldorf für unschlüssig hält.


Frau mit FragezeichenFragen zum Artikel? was kann in Ihrer Sache konkret getan werden?  – Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage – zum Kontaktformular


Auf Grund der Zeugenaussage des Euroweb-Gesellschafters Fratzscher in einer anderen Sache dürfe davon auszugehen sein, dass auch die fest angestellten Mitarbeiter der Euroweb nicht durchweg in der Lage sein dürften, neue Kunden zu bearbeiten oder für Tochterunternehmen tätig zu sein.

Die genannte Aussage hatten wir als Gegenbeweis gegen die Euroweb-Behauptungen vorlegen können.

Herr Rechtsanwalt Buchholz gab die Berufung daraufhin auf.

Die Klageabweisung des Landgerichts ist rechtskräftig.

 

 

Kontaktieren Sie uns


    Mit der Eingabe und Absendung Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Angaben zum Zwecke der Beantwortung Ihrer Anfrage und etwaiger Rückfragen entgegennehmen, zwischenspeichern und auswerten. Sie können dem jederzeit widersprechen (Widerrufsrecht). Siehe auch unsere Datenschutzhinweise.

     

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert