Die Presse zur Referenzkundenmasche – Euroweb

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Referenzkunde

„… Euroweb ist in letzter Zeit offenbar selbst häufiger auf Recht und Gesetz verwiesen worden. Inzwischen klagen bundesweit einige hundert Kunden gegen die Firmengruppe Euroweb, zu der auch die Firma Webstyle gehört. Der Nürnberger Anwalt Stefan Musiol, der allein 270 Kunden vertritt, bezeichnet die Geschäftspraktiken der Firmengruppe als „unseriös“ und „arglistige Täuschung“. Kunden würden im Verkaufsgespräch quasi kostenfreie Dienstleistungen versprochen, welche die Firma angeblich vor allem als Referenz nutzen wolle, für sie nach Unterzeichnung eines Vertrages dann aber doch mehrere tausend Euro verlange. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat darüber bereits zweimal berichtet. …“  weiterlesen bei Marcus Jauer, Frankfurter Allgemeine Zeitung Feuilleton

„Hartnäckige Vertreter der Firma Alpenweb versprechen Unternehmern günstig attraktive Internetseiten. Doch das Angebot ist eine Kostenfalle.
«Kassensturz» weiss: Alpenweb hiess früher Euroweb. Der Name hat geändert, die fiese Masche nicht.“ 
SRF Kassensturz 2016

„Verzweiflung, Tränen und Scham. So reagieren Betroffene, die dem Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1 von ihren Erfahrungen mit Euroweb berichten. Alle sind Klein- und Kleinstunternehmer – Coiffeure, Ernährungsberaterinnen und selbständige Handwerker. Alle fühlen sich über den Tisch gezogen. Und alle berichten von fast identischen Erfahrungen mit der deutschen Internet-Firma Euroweb.“
Quelle: SRF Espresso 2016

 

Stellungnahme zu Rechtfertigungen der Unternehmen:

Die Rechtfertigungen der Unternehmen, die sich der Referenzkundenmasche bedient haben und evtl. auch heute noch bedienen (Bitskin, RankNet, Webstyle, Webweisend Media) führen zur Rechtfertigung regelmäßig an, man würde Interessenten nicht irreleiten. Denn die übliche Zusage, die „alle Erstellungskosten der Internetpräsentation zu übernehmen“ sei nicht gleichbedeutend mit der Zusage, die Webseiten würden die Besteller/innen nichts kosten. Diese Argumentation erinnert an einen Geisterfahrer, der sich bei der Polizei über die angeblichen Falschfahrer beschwert, die ihm auf „seiner“ Spur entgegenkommen.

Was tausende falsch verstehen, kann nur eine Irreführung sein. Natürlich ist es eine glatte Lüge, wenn die Erstellungskosten gerade nicht übernommen, sondern für die meist primitiven Präsentationen geschätzt 5- 10 fach über dem Marktwert ratenweise über angebliche Servicegebühren bezahlt werden. Daher stimmt nur die berichtete Einschätzung eines Vorsitzenden Richters des Oberlandesgerichts Hamm: „Arglistiger geht es ja gar nicht“ Auch die behauptete Einsparung stimmt in der Regel nicht, abgesehen dass regelmäßig frei erfundene Fantasie-Vergleichspreise für das beinhaltete Hosting, Service  oder die Suchmaschinenoptimierung genannt werden. Einzig transparent wäre die Aufstellung der anfallenden Gesamtkosten und der Hinweis, dass diese ratenweise über 48 Monate  zu zahlen sind. Nur dann wäre auch klar, dass keine Beendigung vor Ablauf von 48 Monaten möglich ist. Darauf wird in den Gesprächen regelmäßig nicht hingewiesen, es gäbe ja den Hinweis im Bestellformular.  Rechnet man aber die monatlichen Gebühren x 48 kommt man genau auf die angeblich eingesparten Erstellungskosten und nicht selten noch deutlich darüber hinaus.

Genauso klar ist es, dass solche Geschäftspraktiken nur in der Justiz eines Nachtwächterstaats oder unter einer teilweise nicht-funktionierenden bis teilweise bereits korrupten Justiz bestand haben können.

 

 

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