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Aktuelle Informationen:
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags bestätigt Rechtsauffassung zu Cannabisprodukten mit CBD-Anteil
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat ein Gutachten für das Parlament erstellt, das die Bewertung der aktuellen Rechtslage durch Rechtsanwalt Stefan Musiol bestätigt. Damit kann keine Rede davon sein, dass alle Produkte, die Cannabinoide wie CBD (außer THC) enthalten, Novel-Food und ohne Einzelgenehmigung nicht verkehrsfähig wären. Diese Auffassung vertreten offenbar einige Behörden immer noch, darunter zuletzt das Landratsamt Karlsruhe.
Influencing-Rechtsprechung erreicht Instagram:
Präsentiert ein/e Influencer/in Produkte und erhält dafür Gegenleistungen wie Reisen von zwei Herstellern, müssen Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am 24.10.2019 und folgte seiner in entsprechenden Fällen vertretenen klaren Haltung gegen Schleichwerbung. Die Darstellungen erweckten nach der Feststellung des Gerichts den (irreführenden) Eindruck von Bildberichten aus dem Privatleben. Irrelevant sei es, ob sie für jede Veröffentlichung eine Gegenleistung erhalte. Die gesamte Instagram-Präsentation sei als kommerziell einzustufen. Sie präsentiere dort unter anderem auch eigene Produkte. Quelle: Pressestelle des OLG, Beschluss vom 24.10.2019, Az. 6 W 68/19
Aus der Einstufung als kommerziell folgen vielfältige Verpflichtungen und Verbote, wie allgemeine Werbeverbote und für spezielle Produkte wie Lebensmittel oder Kosmetika
EuGH am 01.10.2019:
Cookies zur Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens dürfen erst nach aktiver Einwilligung eingesetzt werden.
Der Betreiber eines kostenfreien Gewinnspiels setzte nach Feststellung des Gerichts ein Cookie des Analyse- und Werbecontentanbieters Remintrex zur Steuerung interessengerechter Werbung der Nutzer ein. Die Einwilligung war bei der für Teilnahme an dem Spiel notwendigen Registrierung bereits durch ein abwählbares Häkchen an der entsprechenden Einwilligungserklärung voreingestellt. Der Gerichtshof stellte dazu fest, dass es für eine wirksamen Einwilligung des Nutzers zur Speicherung von Cookies nicht ausreiche, wenn Nutzer die Schaltfläche für die Teilnahme an dem von dieser Gesellschaft veranstalteten Gewinnspiel betätigen. Die Verordnung 2016/679 sehe ausdrücklich eine aktive Einwilligung vor, die sich aus der vorgegebenen Erklärung als Teil der Registrierung nicht ergebe.
EuGH Urt. v. 01.10.2019 – C-673/17
Influencer müssen geschäftliche Beziehung zu Produktanbietern offenlegen
Die Empfehlung von Produkten durch „Influencer“ in deren sozialem Medium, welches einen kommerziellen Zweck nicht erkennen lässt, hielt das Gericht auch in dem folgenden Fall eine nach § 5a Absatz 6 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb für eine verboten getarnte Werbung (Schleichwerbung): Ein „Influencer“ beschäftigte sich hauptberuflich mit dem Geschäftsbereich, zu dem das empfohlene Produkt gehört, und unterhielt auch geschäftliche Beziehungen zu den Anbieterunternehmen (Hersteller, Händler).
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.6.2019 – 6 W 35/19
Über Gewinnspiel „gekaufte“ Bewertungen sind rechtswidrig
Dem OLG Frankfurt / Main lag ein Fall vor, bei dem ein Unternehmen die Veröffentlichung von „Bewertungen“ zur Voraussetzung einer Teilnahme an einem Gewinnspiel machte. Der Senat setzt den Fall insofern mit einem erst im Februar entsprechenden entschiedenen Verfahren mit Gratisprodukten gegen Empfehlung gleich (s.u.). Ein Kunde, der eine Empfehlung ausspricht, müsse in seinem Urteil frei und unabhängig sein. Ein zu Unrecht erzeugter Anschein der Objektivität sei irreführend.
Eine Ausnahme gelte nur für Empfehlungen Prominenter in der Werbung, da der Verkehr weiß, dass der bekannte Name nicht unentgeltlich verwendet werden darf.
OLG Frankfurt 6. Zivilsenat, Entscheidungsdatum: 16.05.2019, Aktenzeichen: 6 U 14/19
Verwirrung über CBD in Nahrungsmitteln und Kosmetika
„Dem BVL ist derzeit keine Fallgestaltung bekannt, wonach Cannabidiol (CBD) in Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln, verkehrsfähig wäre“ – so schreibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit über sich selbst. Auch die Neufassung des EU–Novel-Food-Katalogs zu Cannabis Sativa L. und Cannabidiol (CBD) sorgt seitdem nicht für die nötige Aufklärung. Selbst große Drogeriemarktketten wie DM und Rossmann scheinen verunsichert zu sein.
⇒ weitere Informationen (Magazin Gründerszene)
„Gekaufte Bewertungen“ sind ohne Kennzeichnung unlauter
und zwar unabhängig davon, ob mit einem finanziellen Vorteil auch das Ergebnis der Bewertung beeinflusst wurde. Es reicht aus, wenn – wie im entschiedenen Fall – Testkäufer das Produkt kostenfrei unter der Bedingung erhalten haben, es anschließend zu bewerten. Dies ist in der Bewertung kenntlich zu machen, ansonsten irreführend und unlauter,
OLG Frankfurt v. 22.02.2019 – 6 W 9/19
unerreichbare Telefonnummer ist wettbewerbswidrig
Die Angabe einer längere Zeit nicht erreichbaren Telefonnummer verstößt auch bei telefonischer Werbung gegen die Informationspflichten des Art. 246a § 1 Abs. 1 EGBGB.
OLG München, Urteil v. 28.02.2019 – 6 U 914/18
Bewertungsportal darf keine Bewertungen subjektiv „aussondern“
Das Oberlandesgericht München hat die von Bewertungsplattformen praktizierte Methode, als unglaubwürdig eingestufte Bewertungen auszusondern und nicht in die Gesamtbewertung einzubeziehen für rechtswidrig erklärt. Im entschiedenen Fall hat das Bewertungsportal einzelne Bewertungen nur versteckt dargestellt und damit sowie in der nur versteckten Darstellung als „nicht empfohlen“ abqualifiziert. Dabei hatte es jeweils keine objektiven Nachweise für eine Fälschung oder Manipulation dieser Rezensionen,
OLG München, Endurteil vom 13.11.2018 – 18 U 1280/16
On
line-Marketing – Chancen mit Google und Bing und Risiken durch unseriöse Anbieter
Preisvergleiche nur mit aktuellen Angeboten der Konkurrenz
„Du willst günstigere Preise als bei Globus? Dann geh doch zu Netto“
Preisvergleiche sind unlauter, wenn sie sich auf frühere Preise von Mitbewerbern beziehen, die von diesen zwischenzeitlich gesenkt wurden. Die Situation zum Zeitpunkt Veröffentlichung sei irrelevant. Bei einer auf einen bestimmten Zeitraum angelegten Werbekampagne (Aktionszeitraum) muss das werbende Unternehmen, hier Netto, alle beworbenen Produkte auch durchgehend niedriger als der bezogene Mitbewerber anbieten, also bei einer Senkung der Konkurrenzangebote weiter „unterbieten“, OLG Nürnberg, Urt. v. 16.10.2018, 3 U 761/18
Bei einer gedruckten Werbung gibt es logisch keine „günstigere“ Lösung als eine ausreichende Preissenkung, weil nicht alle Adressaten mit einer „Korrektur“ erreichbar wären. Nur eine auf Onlinewerbung oder Hörfunkwerbung, die nur auf den akteullen Zeitpunkt bezogen ist, könnte der Werbende die Veröffentlichung bei einer Preissenkung des Konkurrenten einfach einstellen.
Trade and business secrets in the EU and how to avoid disclosure and plagiarism
Hanseatisches OLG Hamburg: Ebay darf in Vertragshändler-AGB verboten werden
Kaum bekannte aber effektive Mittel gegen illegale Angriffe der Konkurrenz
Geschäfte rechtssicher abschließen – unnötige Vertragsrisiken und finanzielle Schäden vermeiden
MMV Leasing verliert nach I. Instanz auch Berufungsprozess
– Entscheidung über RankNet-„Leasing“
Das Landgericht München II hat eine Berufung der MMV Leasing in der Sache 2 S 1622/16 mit Urteil vom 24.04.2018 vollständig zurückgewiesen. Gegenstand war eine Forderung nach Kündigung eines angeblichen „Leasingvertrags“, den RankNet München für die öffentlich-rechtliche MMV Leasing GmbH vermittelt hatte: ausführlicher Bericht (Link zu anwalt.de)
OLG Koblenz: MMV-RankNet Leasingkonstuktion unwirksam
MMV Leasing auf vertraglichen Abwegen
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