„Button-Lösung“ – und weitere neue Vorgaben

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für Online-Shops und Online-Dienste.

Seit 01.08.2012 gelten für Online-Shops, die Verbrauchern Waren oder Dienste über das Internet anbieten, weitere gesetzliche Vorgaben. Die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Regeln zum Verbraucherschutz können wir Ihnen schon mitteilen:

So muss das Feld, das zur rechtswirksamen, zunächst verbindlichen Übermittlung eines Bestellvorgangs geklickt wird, mit der Klarstellung „zahlungspflichtig bestellen“ beschriftet sein.

Die weitere, im Gesetz genannte Möglichkeit, eine „andere eindeutige Formulierung“ zu wählen, gibt zu zahlreichen Spekulationen Anlass, was noch „eindeutig“ sein könnte. Hierzu werden sich sicher umfangreiche gerichtliche Streitigkeiten entwickeln. Wir empfehlen, sich an die vorgegebene Darstellung genau zu halten. Sonst riskieren Sie Abmahnungen.

Derzeit werden als zulässige Alternativen „kostenpflichtig bestellen“, „kaufen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ angesehen.

Zudem muss vor dieser Bestellung auf einer Übersichtsseite mit farblicher Hervorhebung (also nicht verlinkt) über

1. Darstellung des Produkts (Bild), Produktmerkmale

2. ggf. Mindestvertragslaufzeit (bei Abos, Diensten)

3. Gesamtpreis, Zahlungsweise und

4. die Versandart, Versandadresse und tatsächliche Versand- und Zusatzkosten (anfallender Endbetrag) informiert werden.

5. Bei Lieferungen in die Schweiz oder andere Nicht-EU-Länder ist auch über evtl. Zölle/Steuern zu informieren.

Die AGB müssten auf der Übersichts- und abschließenden Bestellseite ebenfalls bestätigt werden, am besten über eine Checkbox.
Sie sollten aber zur besseren Übersichtlichkeit nur verlinkt und wahlweise zum Download angegeben werden.

Bei Unklarheiten können Sie Ihre Darstellung jederzeit bei uns prüfen lassen. In der Regel ist dies kostenfrei möglich.
Senden Sie einfach eine unverbindliche Anfrage über das Kontaktformular oder via Email.

 

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