Forderungsmanagement als unternehmerische NotwendigkeitWie komme ich an mein verdientes Geld?Die Pleitenwelle in Deutschland hinterlässt ihre Spuren. Der Mittelstand, der in der Mehrheit ohnehin durch eine restriktive Bankenpolitik nur dünne Kapitalreserven vorhalten kann, wird durch eine Kettenreaktion der Zahlungsunfähigkeit erschüttert. Das bekannteste und leider sehr häufige aktuelle Szenario ist das folgende: Mit Forderungsausfällen muss derzeit leider in allen Branchen und allen Unternehmensgrößenordnungen gerechnet werden. Wie können Sie sich gegen Forderungsausfälle absichern?Vor allem dann, wenn Sie für einen Auftrag Vorleistungen erbringen, gehen Sie Risiken ein. Dies ist freilich bei unternehmerischem Handeln unumgänglich. Die Risiken sollten allerdings nach Möglichkeit kalkuliert und begrenzt werden. Hierfür stehen einige rechtliche Mittel zur Verfügung, die keinen großen Aufwand darstellen, aber das Risiko deutlich schmälern:
Ein schriftlicher Vertrag ist kein unüblicher Umstand oder kleinliches Handeln, das Ihnen peinlich sein müsste. Lassen Sie sich hier von Ihren Geschäftspartnern nicht verunsichern. Wissen Sie noch, was Sie vor Monaten mit einem Kunden verhandelt haben? Zudem ist das gesprochene Wort missverständlich. Wer sich gegen derartige Selbstverständlichkeiten wehrt, ist meistens kein seriöser Geschäftspartner mit dem sich lohnende Abschlüsse erzielen lassen. Wenn Sie einen Geschäftspartner noch nicht kennen, stehen zudem Auskunftsmöglichkeiten wie z. B. die Abfrage der Daten der Vereine Creditreform zur Verfügung, die alle Mandanten bequem nutzen können. Eine Auskunft erhalten Sie in der Regel in wenigen Minuten nach Ihrem Anruf. Eine einfache Sache, die viel Ärger ersparen kann. Größere Aufträge können zudem über Ausfallversicherungen und Bürgschaften abgesichert werden.
Was tun, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird?Die generelle Regel lautet: schnell handeln. Dies gilt aus mehreren Gründen:
Zahlreiche Mahnschreiben helfen in der Regel nicht weiter. Dieses Instrument nutzt sich ab und durchbricht oder hindert nach deutschem Recht die Verjährung nicht. Nicht eingebrachte Forderungen erhöhen zusätzlich die Steuerbelastung, ohne als aktive Einnahmen die entsprechende Liquidität zu liefern. Der Schaden eines Ausfalls ist für Handelsunternehmen demnach sogar doppelt!
Lohnt sich die Einschaltung einer Inkassofirma?Aus meiner Erfahrung nicht. Die Inkassofirmen verschicken zahlreiche Mahnungen, die oft wirkungslos bleiben, wobei wertvolle Zeit verstreicht. Schließlich schaltet die Inkassofirma einen Anwalt ein, zu dem Sie kaum Kontakt haben und der auf erfundene Einwendungen nur schwer reagieren kann. Da hätten Sie ohne Zeitverlust und mit geringeren Kosten auch ihren eigenen Anwalt, den Sie kennen, selbst beauftragen können. Wie geht die Anwaltskanzlei vor?Zunächst erfolgt eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner, um mit Ihm in Kontakt zu treten. Dort werden alle Verzugskosten und –zinsen offen gelegt. Einwendungen und Ausreden wird unverzüglich nachgegangen. Der Schuldner spürt jetzt, dass ihm unmittelbar Maßnahmen drohen. Ein Teil der Schuldner zahlt jetzt, um weitere Kosten zu vermeiden und lässt u. U. Gläubiger, die nicht anwaltlich vertreten sind, dafür „hängen“. Wenn der Schuldner bereit ist, die Forderung zu begleichen, aber dies nicht auf einmal kann, kann nach Absprache eine Abzahlungsvereinbarung geschlossen werden. In der Regel wird dies aber von einem Anerkenntnis des Schuldners abhängig gemacht. Helfen Verhandlungen nicht weiter, wird zügig ein Mahnbescheid beantragt. Dieser wird über Datentransfer ohne Zeitverlust unmittelbar an das zuständige Mahngericht übermittelt und dort unmittelbar weiterverarbeitet. Dadurch erhält der Schuldner in der Regel binnen 3 Tagen den Mahnbescheid. Schließlich wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt. Erst der Vollstreckungsbescheid gewährt Ihnen einen Titel, der 30 Jahre lang eine Vollstreckung Ihrer Forderungen ermöglicht. Viele Schuldner zahlen auf den Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid oder signalisieren spätestens jetzt ernsthafte Zahlungsbereitschaft. Für den übrigen Rest muss schließlich ein Vollstreckungsverfahren durchgeführt werden. Natürlich nutzen wir hier alle Möglichkeiten, wie Mobiliarvollstreckung, Kontopfändung oder Gehaltspfändung für Sie - aber nur, sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Ist der Schuldner nachweisbar insolvent, lohnt es sich eher, über Verhandlungen zur Abwendung einer Insolvenz noch Zahlungen zu erreichen. Dies alles ist sicherlich aufwendig, aber der einzige Weg, um Ihr Geld zu retten. Die Kosten - ist eine Honorierung nur für den Erfolgsfall möglich?Seit dem 01.07.2008 erlaubt das Vergütungsgesetz für Rechtsanwälte die außergerichtliche Honorierung im Erfolgsfall unter bestimmten wirtschaftlichen Voraussetzungen. Sie gehen daher nur noch das Risiko ein, im Insolvenzfall des Schuldners evtl. Gerichtskosten und Auslagen zahlen zu müssen. Das ist eine sinnvolle und rechtssichere Regelung, die wir gerne fest vereinbaren. Denn jetzt kann keine Hürde durch Kosten, die im Insolvenzfall drohen, bestehen. Mit den zielgerichteten Recherchen kann die Kanzlei Risiken besser aufklären. Daher übernehmen wir das verbleibende Restrisiko - soweit gesetzlich zulässig - gerne. Auch die Gerichtskosten stellen kein Risiko dar, weil sie im Pool mit anderen Forderungen leicht auszugleichen sind. Somit besteht kein Grund mehr, es auch mit Altforderungen nicht einfach zu versuchen und die Unterlagen zur Prüfung in der Kanzlei einzureichen. Was tun, wenn der Schuldner im Ausland sitzt?Der Sitz des Schuldners im Ausland muss heute keine ünüberwindliche Hürde mehr sein. Innerhalb der EU gibt es weitgehende Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Beitreibung. So kann bei vielen Staaten das Mahnverfahren kostengünstig aus Deutschland betrieben werden (z.B. Benelux, Österreich, Italien, Frankreich, Spanien). Im Übrigen arbeitet die Kanzlei mit Korrespondenzanwälten. Dadurch werden Sie vor schwer kalkulierbaren Anwaltskosten und Vorschusszahlungen bewahrt. Selbst mit Staaten anderer Kontinente bestehen Rechtshilfeabkommen (z.B. Israel, Marokko), die eine Durchsetzung Ihres deutschen Zahlungstitels ermöglichen. Wichtig ist, dass Sie stets einen Gerichtsstand in Deutschland vereinbaren und anderslautenden AGB des Geschäftspartners schon bei Vertragsschluss deutlich widersprechen.
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