+++++++++ neue Urteile zur Kündigungsabrechnung Euroweb Internet & Ramona / Webstyle +++++++++ +++++++++ BGH bestätigt am 27.01.2011 Kündigungsrecht für Systemverträge, VII ZR 133/10 +++++++++
Klage der Euroweb Marketing vollständig abgewiesenDas Landgericht München I hat mit Urteil vom 21.10.2011 in der Sache 12 O 9628/10 eine Klage der Euroweb Marketing GmbH aus einem Formularvertrag über Suchmaschinenwerbung und eine Telefon-Werbehotline vollständig abgewiesen.von Rechtsanwalt Stefan Musiol
Das Urteil erging in einer Reihe von positiven Gerichtsentscheidungen zu Gunsten von Betroffenen der Euroweb-Gruppe (auch Ramona/Webstyle, Quam-TV/Maxclip)
Massive Widersprüche im ProzessIm Prozess wurde das Budget allerdings plötzlich als „Vergütung“ bezeichnet. Von einer kostenfreien, Referenzkunden-Partnerschaft war auch nicht die Rede. Es sollte nur das gelten, was im Vertragsformular und der zugehörigen Leistungsbeschreibung enthalten war, die der betroffenen Beklagten erst am Ende des Gesprächs mit dem Vertreter der Euroweb Marketing GmbH ausgehändigt worden war.Nach dem Hinweis des Autors auf die Widersprüche zur Vertragspräsentation, in der nur von einer (abgesehen von der einmaligen Anschlussgebühr) kostenfreien Leistung die Rede war, behauptete die klagende Euroweb plötzlich, dass das „Budget“ doch wie versprochen vollständig an Google weitergegeben würde. Im Fall der Klägerin hätte man auch den Budgetbetrag bereits an Google angewiesen. Nachdem ein Mitarbeiter der Euroweb Marketing GmbH in seiner Zeugenaussage einräumen musste, dass nicht näher definierte Teile des „Budgets“ doch nicht bei Google ankommen, korrigierte auch die Euroweb Marketing GmbH ihren Vortrag dahingehend wiederum. In der nunmehr dritten Version ihrer Darstellung gab sie zu, dass doch kein Geld an Google überwiesen wurde, sie in der Sache also keine Ausgaben hatte. Damit hat die Euroweb Marketing GmbH ihren Vortrag im Prozess gleich zwei Mal in vollständig ins Gegenteil verkehrt. Das Urteil des Landgerichts: Budget entfällt wegen UnmöglichkeitDas Gericht sieht in seiner Entscheidung zutreffend kein Recht der Euroweb Marketing, ein Budget für Werbekampagnen einzufordern.Damit folgte es insofern der Argumentation des Autors, der unter anderem darauf hinwies, dass die Euroweb Marketing kein Interesse an der Zahlung des Budgets haben könne, zumal sie ja nach ihrem Vortrag an dem Budget nichts verdient. Im Gegenteil, sie spart sich den Aufwand der „kostenfrei“ zu erbringenden Dienste. Das Landgericht stellt wörtlich fest: „Bei dieser Sachlage ergibt sich, dass der im Vertrag als wöchentliches Entgelt bezeichnete Betrag keine Vergütung der Klägerin enthält, sondern nur die Festlegung des Budgets ist, den die Klägerin für die Beklagte bei Google für die Werbekampagne der Beklagten zu verwalten hat und den die Beklagte als Budget zu bezahlen hat“. Dieses Budget könne nicht mehr gefordert werden, wenn es nicht an Google gezahlt wurde oder noch weiterzuzahlen sei. Damit gäbe es zugunsten der klagenden Euroweb auch keine Vorleistungsverpflichtung der Beklagten gemäß § 322 Abs. 2 BGB, denn gefordert sei keine Vertragsleistung, sondern eben nur ein weiterzuleitendes Budget. Ausdrücklich stellte das Gericht fest, dass Euroweb tatsächlich keine vertragsgemäßen Leistungen erbracht habe und daher auch keine Zahlung verlangen könne. Die jeweils zweckgebunden auf einen bestimmten Zeitraum zu erbringende Werbeleistung sei durch Zeitablauf unmöglich geworden. Daher sei die Beklagte gemäß § 275 BGB von ihrer Zahlungspflicht frei geworden. Dies beträfe auch die Anschlussgebühr, weil die Anschlussleistung an die weiteren („kostenfreien“) Leistungen der Euroweb gekoppelt seien. Den vollständigen Text des Urteils können Sie im Bereich "Download" herunterladen. Internetmedia GmbH Nachfolgerin mit entsprechendem Konzept?Mit offenbar identischer Vertriebssystematik geht die ebenfalls von Herrn Daniel Fratzscher geleitete, unter identischer Adresse tätige Internetmedia GmbH auf Kundenfang. Jedenfalls gleichen sich die Gesprächsinhalte in den Präsentationsterminen. Aktuell werden Aktivitäten im Münchner Raum gemeldet. Ich kann nur empfehlen, die Vertreteraussagen genau zu prüfen, schriftlich zu dokumentieren und die Offenlegung der Google-Auswertungen zu vereinbaren, sollte eine Vertragsbeziehung mit diesem Unternehmen beabsichtigt sein.![]()
Beachten Sie auch die aktuellen Hinweise im Downloadbereich |
